Bedeutung für den Mittelstand

Die "Verordnung über die angemessene Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen" (Solvatbilitätsverordnung [Abkürzung: SolvV]) gilt seit dem 01. Januar 2007. Diese gilt als Umsetzungsverordnung der Vorgänger-Regelungen und der EU-Richtlinie in deutsches Recht.

Der Vorläufer dieser bankenaufsichtlichen Bestimmungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz „BaFin“ ist vielen Unternehmensverantwortlichen noch unter dem Schlagwort "Basel II" ein Begriff.

Demnach müssen Kreditinstitute künftig ihre Eigenkapitalunterlegung stärker nach der Bonität des Kreditnehmers ausrichten. Daruas erwachsen nicht nur den obengenannten Finanzdienstleistern besondere Aufgaben und Herausforderungen...

Basel II - Chance zur Optimierung Zielsetzungen