Welche Unterlagen wann einreichen?
Bestehen besondere Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen?
Grundsätzlich sind es die gleichen Informationen, die Ihren Bankbetreuer schon immer interessiert haben.
Zusätzlich kommt es darauf an, die relevanten Informationen rechtzeitig und vollständig vorzulegen. Grundlegend neue Anforderungen an die Art der vorzulegenden Daten und Fakten bestehen nicht.
Unterstützend wirkt jedoch auf jeden Fall eine professionelle Zusammenstellung und Präsentation notwendiger Unterlagen. Wir alle kennen die Bedeutung hochwertiger Verpackungen für abnehmerorientierte Inhalte.
Noch etwas zur Einreichung:
Das Kreditwesengesetz (KWG § 18) verpflichtet die Banken und Sparkassen zur Einhaltung von Regularien. Machen Sie es sich und dem Bankbetreuer leicht - mit einer schnellstmöglichen Bereitstellung. Auch das trägt zur Verbesserung der Beziehungsebene bei.
Prinzip Geben und Nehmen - gut, wenn Sie einmal "schnell Geld brauchen"...






