Zielsetzungen
Ziel: Stabilität erhöhen
Prinzipielles Ziel der Solvabilitätsverordnung ("Basel II") ist es, die Stabilität im Kreditwesen zu erhöhen. Um dies zu erreichen, ist die Unterlegung von Krediten mit Eigenkapital durch das Kreditinstitut seit 2007 verbindlich neu geregelt worden. Dabei wird das Ausfallrisiko eines Kredits künftig stärker berücksichtigt.
Dass es trotz dieser Maßnahmen (noch) nicht gelungen ist, beweist die Finanzmarktkrise, deren Auswirkungen weit über das Jahr 2008 hinausreichen. Es bedarf weiterer Regularien im Finanzmarkt, um schädliche Auswüchse zu reduzieren. In jedem Fall werden Banken und mittelständische Unternehmen auch in den nächsten Jahren gemeinsame Herausforderungen zu meistern haben. - Bereiten Sie sich vor...






